Die Lehrtherapie/Lehranalyse gehört zum praktischen Teil der Ausbildung zum*zur Psychotherapeut*in im
Psychotherapeutischen Fachspezifikum. Laut
Psychotherapiegesetz ist „Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung in der Dauer von zumindest 200 Stunden“ zu absolvieren.