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Seit 1991 ist die Psychotherapie-Ausbildung durch das Psychotherapie-Gesetz (PthG) gesetzlich geregelt.  Sie besteht aus zwei Teilen, einem allgemeinen Teil, dem Propädeutikum und einem speziellen Teil, dem Fachspezifikum, das theoretisches und praktisches Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden vermittelt.


Psychotherapeutisches Propädeutikum

Das Propädeutikum ist der erste (allgemeine) von zwei Teilen der gesetzlich geregelten Psychotherapie-Ausbildung. Er ist die gemeinsame Grundlage für alle angehenden Psychotherapeut*innen. Im zweiten (speziellen) Teil, dem Fachspezifikum spezialisieren sich dann die AusbildungskandidatInnen auf eine der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden.

Das Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Es dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung,
die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind.

Das psychotherapeutische Propädeutikum ist KEINE Berufsausbildung
und berechtigt nicht zum Arbeiten als Psychotherapeut*in!

Das Propädeutikum ist lediglich die allgemeine Voraussetzung für den speziellen zweiten Teil der Psychotherapieausbildung, dem Fachspezifikum.

Voraussetzungen (Auszug aus dem Psychotherapiegesetz)
Das psychotherapeutische Propädeutikum darf nur absolvieren, wer

  1. handlungsfähig in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung ist und entweder
  2. die Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule einschließlich der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung oder die Reifeprüfung vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, an einer Mittelschule oder einer anderen mittleren Lehranstalt oder eine Studienberechtigungsprüfung gemäß den Bestimmungen des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 292/1985, abgelegt hat oder
  3. einen in Österreich nostrifizierten, der Reifeprüfung gleichwertigen Abschluß im Ausland erworben hat oder
  4. eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 102/1961, absolviert hat oder
  5. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums zugelassen worden ist.

Inhalt und Umfang
Das psychotherapeutische Propädeutikum umfaßt
Theorie, Praktikum, Supervision und Selbsterfahrung.
Das Propädeutikum dauert
- je nach Ausbildungsträger und nach Anrechnungsmöglichkeit - im Regelfall 2-3 Jahre.

Theorie 765 Stunden
Grundlagen und der Psychotherapie (Geschichte und psychotherapeutischen Schulen, tiefenpsychologische, systemische, lerntheoretische und kommunikationstheoretische Konzepte) 120
Persönlichkeitstheorien 30
Allgemeine Psychologie und die Entwicklungspsychologie 60
Rehabilitation und die Sonder- und Heilpädagogik 30
Psychologische Diagnostik und Begutachtung 60
Psychosoziale Interventionsformen 60
Grundlagen der Somatologie und Medizin, medizinische Terminologie 30
Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Gerontopsychotherapie
120
Psychopharmakologie 45
Erste Hilfe 15
Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik 75
Fragen der Ethik 30
Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie 90
Praxis 550 Stunden
Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung 50
Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens 480
Praktikumssupervision 20

Kosten des Propädeutikums
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger und Anrechnungsmöglichkeit - zwischen EUR 4.000,- und EUR 8.000,- für den theoretischen Teil. Dazu kommen die Kosten für 50 Stunden Selbsterfahrung und 20 Stunden Supervision.

  Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Propädeutikum
  Aktuelle Veranstaltungen für die Ausbildung im psychotherapeutischen Propädeutikum

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Psychotherapeutisches Fachspezifikum

Definition
Das psychotherapeutische Fachspezifikum setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als Psychotherapeut*in vorbereitet.

Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der Ausbildungsteilnehmer den Status "Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der*die Ausbildungsteilnehmer*in selbständig mit Klient*innen arbeiten (600 Stunden Praxis), wobei diese Stunden protokolliert und von erfahrenen Psychotherapeut*innen supervidiert werden.

Voraussetzungen (Auszug aus dem Psychotherapiegesetz) 
Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer

  1. handlungsfähig in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung ist,
  2. das 24. Lebensjahr vollendet hat,
  3. die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, daß eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums, einschließlich des Praktikums gemäß § 6 Abs. 2 Z 2, zur Verfügung gestellt werden wird, vorlegt,
  4. das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder
  5. die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 4 oder
  6. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung gemäß Abs. 1 Z 5 erfolgt ist, oder
  7. eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
  8. ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
  9. einen in Österreich nostrifizierten Abschluß eines ordentlichen Studiums im Sinne der Z 8 an einer ausländischen Universität nachweist.

Inhalt und Umfang

Theorie 300 Stunden
Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung 60
Methodik und Technik 100
Persönlichkeits- und Interaktionstheorien 50
psychotherapeutische Literatur 40
Schwerpunktbildung je nach Methode 50
Praxis 550 Stunden
Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung 200
Praktikum zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung von PsychotherapeutInnen 550
Praktikumssupervision 30
Praxis zur selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen 600
Praxissupervision 120

Kosten    
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger, Umfang und Dauer der Ausbildung - zwischen 25.000 und 50.000,-- EURO.
Tip! Seit 1.1.2000 sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.

Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
Aktuelle Veranstaltungen zum Fachspezifikum

Ausbildungsvertragsrichtlinie - Kriterien zur Ausgestaltung von Ausbildungsverträgen im psychotherapeutischen Fachspezifikum

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Psychotherapie-Wissenschaft (Studium)

Es besteht in Österreich auch die Möglichkeit an Universitäten Psychotherapie-Wissenschaft zu studieren.
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von Gerhard Stumm, Elisabath Jandl-Jager
Gebundene Ausgabe
Ausgabe: veränd. Aufl.
Verlag: Falter
Erscheinungsjahr: 2006
ISBN: 3854393342


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