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Das neue Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) ist per 01.01.2025 in Kraft getreten (ausgenommen die Regelungen betreffend „Akademisierung“, die erst mit 01.10.2026 in Kraft treten werden):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_49/BGBLA_2024_I_49.html

Ab 2026 wird es an den öffentlichen Universitäten einen Masterstudiengang mit jährlich 500 Studienplätzen geben. Das Studium kann zusätzlich innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen absolviert werden.

Die Ausbildung wird sich in 3 Teile gliedern:
-> Bachelorstudium
-> Masterstudium
-> Postgradualer Abschnitt

Abgeschlossen wird die Ausbildung nach dem PThG 2024 mit einer staatlichen Approbationsprüfung.

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